Was ist das Grundbucherhebungsprotokoll?

Alle unsere Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter beginnen mit der Erfassung des sogenannten Grundbucherhebungsprotokolls. Der Begriff Grundbucherhebungsprotokoll klingt zunächst etwas sperrig — für unsere Arbeit ist diese Quelle jedoch zentral. Übrigens ein kleiner Insider: wir kürzen diesen elendslangen Begriff mit GEP ab.

Doch wozu ist das Grundbucherhebungsprotokoll gut und weshalb starten wir genau mit dieser Quelle?

Ein kleiner Exkurs in die Verwaltungsgeschichte

Ähnlich wie in Tirol gab es in Vorarlberg im 18. und 19. Jahrhundert kein einheitliches Grundbuchsystem, sondern man behalf sich mit Verfachbüchern. Vor allem im 18. Jahrhundert wurden diese Bücher auch Vertragsprotokollbücher, Kopeibücher, etc. genannt. Infolge der napoleonischen Unruhen im frühen 19. Jahrhundert kam Vorarlberg für knapp ein Jahrzehnt unter die Herrschaft des neuen Königreichs Bayern. Überspitzt könnte man sagen, dass diese Zeit eine riesige administrative Reform für Vorarlberg nach sich zog. Zuvor war das nunmehrige Bundesland in verschiedene Herrschaften zerteilt, die sich meist, jedoch nicht ausschließlich, unter habsburgischer Verwaltung befanden. Jedes Gericht bzw. jede Herrschaft hatte ihr eigenes System. Diese Verwaltungssysteme wichen zwar nicht allzu sehr voneinander ab, dennoch sind Unterschiede in Quellenführung und Überlieferung spürbar.

Das Verfachbuch

Das Verfachbuch, in anderen europäischen Gegenden auch Briefsprotokoll genannt, hatte unter anderem die Aufgabe Eigentümerwechsel, Schuldverschreibungen (Hypotheken, Darlehen) und Löschungen zu dokumentieren. Darüber hinaus wurden auch Servituten (Dienstbarkeiten) und fallweise auch Verlassenschaften bzw. die dazugehörigen Einantwortungen eingetragen. Die Verfachbücher waren in der Regel nicht nach Ortschaften, sondern nach ganzen Gerichtsbezirken gegliedert. Die Verträge wurden nicht nach Errichtungsdatum, sondern nach Einlaufdatum, dem Eingangsdatum beim Gericht, geordnet und zu jahresumfassenden Bänden gebunden. Die Verbücherung eines Vertrages wurde Verfachung genannt.
Die Suche darin ist äußerst mühsam, da es im Wesentlichen keine nennenswerten Normen oder Vorgaben zur Führung der Bücher gab. Oft behalf man sich mit Indizes, wenngleich diese zwar die Sucharbeit erleichterten, blieb die Arbeit dennoch äußerst zeitraubend. An dieser Stelle wird nicht näher auf das Verfachbuch eingegangen, da dies einem späteren Artikel vorbehalten bleibt.

Der Weg zum Grundbuch

Vorarlbergs Weg zum Grundbuch war kein leichter. Während in anderen Teilen der Monarchie ein entsprechendes System bereits sehr früh etabliert war, rang der Bregenzer Landtag lange Zeit um die Einführung des Grundbuchs. Mit dem Gesetz über die Anlegung der Grundbücher und der inneren Einrichtung derselben vom 1. März 1900 war der Weg für das Grundbuchsystem geebnet. Die Verfachbücher wurden verfahrensorientiert und nicht wie die Grundbücher nach Grundbuchskörpern geführt. Deshalb mussten zunächst die Eigentümerinnen und Eigentümer jeder Liegenschaft innerhalb einer Katastralgemeinde festgestellt werden.

Die Grundbucherhebung

Langsam nähern wir uns wieder unserem sperrigen Ausgangsbegriff. Für einen ganzen Gerichtsbezirk oder für einzelne Gemeinden mussten sogenannte Grundbuchsanlegungs-Comissäre bestellt werden, die ausschließlich richterliche Beamte sein durften. Der Grundbuchanlegungs-Comissär musste einen beeideten Schriftführer hinzuziehen. Der Kommissar musste vorbereitend ein vollständiges Verzeichnis aller Parzellen und Eigentümer einer Katastralgemeinde einholen.

Die Grundbucherhebung musste vor Ort stattfinden, dafür wurde ein bestimmter Tag festgesetzt und in Zeitungen kundgemacht. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer wurden angehalten bei dem Termin vorstellig zu werden und mittels Urkunden ihren Besitz auszuweisen. Jene, die in der betreffenden Katastralgemeinde ihren Wohnsitz hatten, wurden durch den Vorsteher (Bürgermeister) darüber informiert. An alle, die außerhalb der Katastralgemeinde lebten, ergingen schriftliche Vorladungen. Die jeweilige Gemeindevertretung konnte zwei sachkundige Männer bestimmen, die dem Kommissar als Auskunfts- und Vertrauenspersonen zur Seite standen. Im Wesentlichen bestand das Ziel in der richtigen und vollständigen Verzeichnung der gesamten Besitzverhältnisse und Dienstbarkeiten innerhalb einer Katastralgemeinde. Zudem mussten aus den vielen einzelnen Parzellen Grundbuchskörper gebildet werden. Die Erhebungen fanden in öffentlichen Gebäuden wie Amts-, Schul- oder Wirtshäusern statt (vgl. Landesgesetzblatt für Tirol und Vorarlberg 1900, Nr. 18).

Der gesamte Vorgang der Grundbucherhebung musste schriftlich dokumentiert werden. Dies geschah mit dem Grundbucherhebungsprotokoll, in dem Liegenschaften samt Servituten und Erwerbsnachweisen in Besitzbögen eingetragen wurden. Nach Abschluss der Arbeiten gab es jeweils eine Einspruchsfrist beim Realgericht (Bezirksgericht) oder beim Grundbuchanlegungs-Comissär. 

Ein interessanter Fakt am Rande: Obwohl mit der Grundbucherhebung bereits 1901 begonnen wurde, fand sie erst 1952 mit der Gemeinde Mittelberg ihren Abschluss.

Welche Daten wurden nun erhoben?

Die Besitzbögen liefern uns mehrere spannende Informationen. Einerseits beinhalten sie allgemeine Daten wie:

  • Gliederung der Adressen innerhalb einer Gemeinde (z.B. nach Fraktionen, Straßennamen, lediglich Hausnummern, etc.)
  • Einlagezahlen der neu gebildeten Grundbuchkörper, um sich im Grundbuch leichter zurechtzufinden
  • Besitzer laut dem Grundsteuerkataster
  • Besitzer aufgrund der Erhebung
  • Eigenname des Hofes (Hofname)

Über die Besitzer erhält man indes weitere Angaben:

  • vollständiger Name
  • Anschrift der Besitzer
  • ggf. Übername
  • bei minderjährigen Personen, die Angabe, dass diese minderjährig sind
  • Witwen werden explizit als solche ausgewiesen

Überdies enthält der Besitzbogen über die Liegenschaften folgende Informationen:

  • Angabe des Kartenblatts aus dem Grundsteuerkataster (Urmappe), worauf sich die Liegenschaft befindet
  • Benennung des Riedes (Gegend bzw. Flurname), in dem sich die Liegenschaft befindet unter Angabe des im Grundsteuerkataster verwendeten Riednamens
  • Benennung des Riedes im Volksmunde
  • Parzellennummer mit Angabe, ob es sich um eine Bauparzelle (Gebäude) oder eine Grundparzelle handelte
  • Bezeichnung der Parzelle samt Kulturgattung
    hier wurde die Adresse des Hauses angegeben, ob sich ein Stall auf der Parzelle befand oder ganz allgemein welche Funktion ein Gebäude hatte (z.B. Postamt, Gasthaus, Waschküche, etc.)
  • Angabe über den Grundbuchkörper, zu der die Liegenschaft gehört

Sofern alle Angaben richtig waren, wurde dies mit einem entsprechenden Stempel vermerkt. Danach folgte die Erhebung der Eigentumsrechte. Dies konnte ein Vertrag alle Liegenschaften umfassen oder es konnten auch mehrere Verträge für eine Liegenschaft gelten. Diese Angabe bezieht sich immer auf den letzten Vertrag im Verfachbuch (in Ausnahmefällen wie laufenden Verlassenschaftsvefahren oder dergleichen bezog man sich auf die entsprechende Geschäftszahl). Bei mehreren Besitzern wurden auch die Eigentumsverhältnisse (Anteile) angegeben.

Anschließend wurden die Dienstbarkeiten wie Wege- und Wasserrechte angeführt. Zuletzt unterschrieben dann sowohl Vertrauensmänner als auch Antragsteller (Eigentümer) den Besitzbogen.

exemplarische Ansicht eines Besitzbogens – Foto: privat

Wieso ist das Grundbucherhebungsprotokoll so wichtig für us Holz und Schtaa?

Das Grundbucherhebungsprotokoll ist deshalb sehr wichtig für us Holz und Schtaa, weil es die Schnittstelle zwischen Verfach- und Grundbuch bildet. Es ist eine systematische Zusammenstellung aller Liegenschaften innerhalb einer Katastralgemeinde und führt jeweils den letzten Vertrag bzw. die letzte Verfachung an. Nach Abschluss der Erhebung und Eröffnung des Grundbuches konnten in der Katastralgemeinde keine Rechtsgeschäfte mehr über das Verfachbuch abgewickelt werden.

Das Grundbucherhebungsprotokoll ist zugleich für uns die jüngste Quelle, die wir im Projekt erfassen. Dank der Angabe der Einlagezahl, ist es nachher für jede und jeden möglich selbständig beim Bezirksgericht im Grundbuch die Besitzfolge weiter in die Gegenwart zu verfolgen.

Da das Verfachbuchsystem uneinheitlich organisiert war, bietet us Holz und Schtaa einen niederschwelligen Zugang sowie einen einfachen Überblick über die wichtigsten historischen Eigentumsverhältnisse von Häusern.

Avatar von Fabio Curman