Eine Akte des k.k. Landgerichts Montafon aus dem Jahr 1835 erzählt von einem dramatischen Ereignis, das sich im Oktober desselben Jahres in Gantschier bei der Familie Walter abspielte.
Maria Katharina Wachter (1807–1868) und ihre nicht näher erwähnte Schwester waren mit der Herstellung von Branntwein beschäftigt. Der dazu notwendige Brennofen befand sich auf der gegenüberliegenden Seite des Mühlbachs. Um den Bach überqueren zu können, legten sie ein 15 Zoll breites Brett als Steg über das Wasser. Während die Mutter ihrer Arbeit nachging, wurde sie stets von ihrem ältesten Kind, Maria Elisabeth Walter (1830–1835), begleitet.
Als abends die Dämmerung einsetzte, beendeten die Frauen ihre Arbeit und brachten die Brennutensilien, die sie bei der Nachbarsfamilie Trinkwälder ausgeliehen hatten, zurück. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich die vierjährige Elisabeth, ihr jüngerer Bruder Johann Josef Alois (1834–1904) und ihre erst vier Wochen alte Schwester Maria Rosalia (1835–1916) in der Stube auf.
Als die Schwestern von den Nachbarn zurückkehrten, fanden sie Elisabeth nicht mehr im Haus. Sie begaben sich auf die Suche und entdeckten das Kind schließlich beim sogenannten Rechen des Mühlbachs – leblos im Wasser treibend. Alle Versuche, das Mädchen wiederzubeleben, blieben erfolglos.
Am 15. Oktober 1835, gegen sieben Uhr morgens, erschien Alois Wachter aus Bartholomäberg beim Landrichter Johann Widerin in Schruns, um den tragischen Tod seiner Enkelin zu melden. Daraufhin leitete das Landgericht unverzüglich eine Totenbeschau ein, an der der Gerichtsarzt Dr. Josef Huber sowie der Wundarzt Anton Makloth teilnahmen.
Der Leichnam, nur mit einem Hemd bekleidet, war auf der Stubenbank aufgebahrt. Damit die Mutter, Maria Katharina Wachter, die Obduktion nicht mitansehen musste, wurde der Körper in das Vorhaus gebracht. Laut Akte sträubte sich die Mutter zunächst gegen die Untersuchung und musste sich, völlig bestürzt über den Tod ihres ältesten Kindes, in einer Nebenkammer niederlegen.
Der Obduktionsbericht beschreibt den äußeren und inneren Zustand des Körpers in großer Detailtiefe – Einzelheiten seien an dieser Stelle ausgespart. Die beiden Obduzenten kamen zu dem Schluss, dass der Tod auf Ertrinken zurückzuführen war. Das Gericht erkannte schließlich, dass kein Fremdverschulden vorlag.

Herkunft: privat
Fazit
Das Projekt „us Holz und Schtaa“ widmet sich der systematischen Erfassung der Haus- und Besitzgeschichte im südlichen Vorarlberg und macht diese Informationen in einem geografischen Informationssystem öffentlich zugänglich.
Die Erhebung von Hausgeschichtsdaten wirkt auf den ersten Blick oft starr und statisch. Wir finden Namen, Jahreszahlen und viele verschiedene Zahlenreihen – doch hinter all diesen Daten verbergen sich Lebensgeschichten und Schicksale. Dieser kurze Beitrag zeigt, wie das Zusammenspiel verschiedener Quellen die Erhebungen von us Holz und Schtaa mit Leben füllt. Dank der Informationen aus dem Hausgeschichtsprojekt konnten die erwähnten Schauplätze eindeutig lokalisiert und das historische Ereignis in Gantschier greifbar gemacht werden.
Quellen
Vorarlberger Landesarchiv (VLA), LG Montafon A 01993
Beitragsbild: CC BY 4.0, Foto: Sammlung Air Color, Vorarlberger Landesbibliothek (O:397217) / Haus der Familie Walter / Wachter

